B e n u t z u n g s o r d n u n g

 

 

§ 1

Benutzungsberechtigung

 

Die Bücherei Sinzing ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis / Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.

 

 

§ 2

Büchereiausweis

 

Jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis, der bei jeder Ausleihe vorzulegen ist. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung oder jeder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden; für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben. Die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandates ist für die Erstellung eines Büchereiausweises zwingend.

 

 

§ 3

Ausleihe / Fernleihe

 

Die Leihfrist für Bücher und Hörbücher beträgt 4 Wochen; für Tonträger (MCs, CDs), Spiele, Comics und Zeitschriften beträgt die Leihfrist 2 Wochen. Für Videos und DVDs beträgt die Leihfrist 1 Woche.

Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vorbestellung vorzunehmen. Sie hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angaben von Gründen jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.

 

Bücher, die sich nicht im Bestand der Bücherei Sinzing befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden.


§ 4

Verwaltungs- / Mahngebühren

 

Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Es wird eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.

 

Diese beträgt

für Familien oder Lebensgemeinschaften im Haushalt

10,00 €

für Erwachsene

8,00 €

für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

4,00 €

für Senioren ab vollendetem 65. Lebensjahr

4,00

 

Für jedes Medium werden bei Überschreitung der Leihfrist pro angefangener Woche und Medium 0,50 € fällig.

 

Die Gebühr für die Erstellung von Leserausweisen ist in der jährlichen Verwaltungsgebühr Betrag erhalten.

 

 

§ 5

Haftung und Behandlung der Medien

 

Die ausgeliehenen Medien sind sorgsam zu behandeln; Schäden den Büchereimitarbeiterinnen /-mitarbeitern zu melden. Das Weiterleiten an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadenregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

 

 

§ 6

Benutzungsordnung / Benutzungssperre

 

Mit der Unterschrift auf dem Leserausweis kennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Benutzungsordnung in vollem Umfang an.

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Gemeinde auf Antrag der Büchereileitung.

 


§ 7

 

Verhalten in den Büchereiräumen

 

 

 

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen grundsätzlich untersagt. Mitarbeiter(innen) können Ausnahmen zulassen. Das Auslegen von Prospekten ist nur nach Absprache mit der Büchereileitung zulässig. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

 

 

 

 

 

§ 8

 

Öffnungszeiten

 

 

 

Die Bücherei ist geöffnet:

 

 

 

Mittwoch       14:30 – 16:30 Uhr

 

Sonntag        10:30 – 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

§ 9

 

Genehmigung und Inkrafttreten

 

 

 

Diese Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.11.2018 gefasst. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sinzing, den 29.11.2018                                                  Patrick Grossmann
                                                                                              Erster Bürgermeister

 

 

 

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